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§ 8 BayIngAMV (Bayern) — Wahl einer Ausgleichsmaßnahme, Wiederholbarkeit

Bayerische Ingenieur-Ausgleichsmaßnahmenverordnung

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Wahl zwischen Anpassungslehrgang und Eignungsprüfung gemäß Art. 11 Abs. 3 Satz 1 BayBQFG ist einmalig und bindend. Ein als nicht bestanden bewerteter Anpassungslehrgang oder eine nicht bestandene Eignungsprüfung können einmal wiederholt werden.