Das Rechtsverhältnis zwischen der antragstellenden und der qualifizierten berufsangehörigen Person während des Anpassungslehrgangs unterliegt dem Privatrecht. Die zuständige Stelle nimmt hierauf keinen Einfluss.
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Das Rechtsverhältnis zwischen der antragstellenden und der qualifizierten berufsangehörigen Person während des Anpassungslehrgangs unterliegt dem Privatrecht. Die zuständige Stelle nimmt hierauf keinen Einfluss.