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Eingangsformel BayHwKAmtsBZV (Bayern)

Verordnung über die Beifügung von Zusätzen zu den Grundamtsbezeichnungen der Beamten der bayerischen Handwerkskammern

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Auf Grund des Art. 15 Abs. 2 des Bayerischen Besoldungsgesetzes erläßt das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen folgende Verordnung: