nu:legal · recht.nulegal.eu

# § 7 BayHopfDV (Bayern) — Bescheinigung

Verordnung zur Durchführung des Hopfengesetzes  
Landesrecht Bayern  
Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Zusätzlich zu den in Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften über die Zertifizierung von Hopfen, das Bescheinigungsverfahren und die Kontrolle von nicht der Zertifizierung unterliegenden Erzeugnissen vorgeschriebenen Inhalten muß in den Überschriften der Bescheinigung angegeben sein, ob es sich um deutschen Siegelhopfen, sonstigen Siegelhopfen, ein Erzeugnis aus deutschem Hopfen, ein sonstiges Hopfenerzeugnis oder ein Erzeugnis aus Drittlandshopfen handelt. Die Bescheinigungen für Hopfen müssen außerdem die Angabe enthalten, ob es sich um aufbereiteten oder nicht aufbereiteten Hopfen handelt. Der Herkunftssiegelbezirk ist anzugeben.

(2) Zur Siegelung der Bescheinigungen verwendet die amtliche Aufsicht in Gemeinden, denen das Recht zur Führung eines besonderen Hopfensiegels zusteht, dieses, oder das allgemeine Dienstsiegel. Entsprechendes gilt für die Siegelung von Kontrolldokumenten für nicht der Zertifizierung unterliegenden Hopfen.

(3) Für eine Mehrzahl von Einzelpackstücken kann eine gemeinsame Bescheinigung ausgestellt werden. Auf dieser Bescheinigung sind die Nummer und das Gewicht jedes Einzelpackstückes anzugeben.

(4) Geht eine Bescheinigung verloren oder wird ihr Inhalt unkenntlich, erhält die als Ersatz ausgestellte Bescheinigung eine neue Nummer, die unter Streichung der bisherigen Nummer auch auf der Umhüllung anzubringen ist.

(5) Über die ausgestellten Bescheinigungen wird von der amtlichen Aufsicht Buch geführt. Aus der Buchführung müssen Nummer und Ausstellungstag der Bescheinigung, Gewicht und Anzahl der Packstücke, Sorte und Erzeugungsort des Hopfens sowie die Nummer der Erzeugererklärung hervorgehen.

---

Zitiervorschlag: § 7 BayHopfDV (Bayern)

Quelle: bayernrecht, abgerufen 25.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bayerische Gesetz- und Verordnungsblatt (verkuendung-bayern.de: https://www.verkuendung-bayern.de)

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/BayHopfDV/7

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: verkuendung-bayern.de
