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§ 1 BayHochfHochschp (Bayern)

Verordnung zur Errichtung des Bayerischen Staatsinstituts für Hochschulforschung und Hochschulplanung

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Ein Staatsinstitut für Hochschulforschung und Hochschulplanung wird mit Sitz in München errichtet. Es führt die Bezeichnung „Bayerisches Staatsinstitut für Hochschulforschung und Hochschulplanung“ und untersteht unmittelbar dem Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (Staatsministerium).