Die Hinterlegung wird vollzogen
1. bei Geldsummen durch Gutschrift auf einem von der Hinterlegungsstelle bezeichneten Konto oder in Eilfällen durch Bareinzahlung bei der zuständigen Barzahlungs- oder Geldannahmestelle,
2. bei Wertpapierguthaben durch Buchung auf einem von der Hinterlegungsstelle bezeichneten Depotkonto,
3. bei anderen Gegenständen durch Übergabe an die zuständige Hinterlegungsstelle.