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Art 84 BayHO (Bayern) — Abschlußbericht

Bayerische Haushaltsordnung

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der kassenmäßige Abschluß und der Haushaltsabschluß sind in einem Bericht zu erläutern.