Die Nebenamtsvergütung für Präsidenten und Präsidentinnen gemäß Art. 99 Abs. 1 BayBesG beträgt 35 € je Lehrveranstaltungsstunde.
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Die Nebenamtsvergütung für Präsidenten und Präsidentinnen gemäß Art. 99 Abs. 1 BayBesG beträgt 35 € je Lehrveranstaltungsstunde.