nu:legal · recht.nulegal.eu

# § 7 BayHLeistBV (Bayern) — Einhaltung des Vergaberahmens

Bayerische Hochschulleistungsbezügeverordnung  
Landesrecht Bayern  
Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Bei der Entscheidung über die Gewährung von Hochschulleistungsbezügen ist auf die Einhaltung des Vergaberahmens nach Art. 73 Abs. 1 Satz 1 BayBesG zu achten. Hierzu kann das Staatsministerium nach Art. 73 Abs. 1 Satz 2 BayBesG den für die einzelne Hochschule maßgeblichen individuellen Besoldungsdurchschnitt festlegen und sich im Rahmen des Besoldungsdurchschnitts in einem zentralen Ansatz eine Reserve für hochschulübergreifende Verlagerungen vorbehalten.

(2) Bei herausragenden Berufungen oder zur Verhinderung des Weggangs besonders qualifizierter Professoren und Professorinnen können in besonderen Ausnahmefällen mit Zustimmung des Staatsministeriums Berufungs- und Bleibe-Leistungsbezüge (§ 3) zunächst von der Anrechnung auf den individuellen Besoldungsdurchschnitt anteilig ausgenommen werden. Die nicht angerechneten Anteile der Hochschulleistungsbezüge werden auf den beim Staatsministerium gebildeten zentralen Ansatz verrechnet. Dem kann bei der Anpassung des individuellen Besoldungsdurchschnitts im Folgejahr Rechnung getragen werden.

(3) Die für die Bezügeauszahlung zuständigen Stellen stellen im Rahmen ihrer Zuständigkeit den Hochschulen und dem Staatsministerium die für die Überwachung der Einhaltung des Besoldungsdurchschnitts erforderlichen Angaben und Daten zur Verfügung; Entsprechendes gilt für die Hochschulen gegenüber dem Staatsministerium.

(4) Mindestens 15 v.H. des Gesamtbetrags der Hochschulleistungsbezüge der jeweiligen Hochschule sollen auf besondere Leistungsbezüge (§ 4) entfallen.

---

Zitiervorschlag: § 7 BayHLeistBV (Bayern)

Quelle: bayernrecht, abgerufen 25.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bayerische Gesetz- und Verordnungsblatt (verkuendung-bayern.de: https://www.verkuendung-bayern.de)

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/BayHLeistBV/7

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: verkuendung-bayern.de
