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Art 6 BayGutfrKastG (Bayern) — Kostenfreiheit des Verfahrens

Gesetz über die Gutachterstelle für die freiwillige Kastration und andere Behandlungsmethoden

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Das Verfahren vor der Gutachterstelle ist gebühren- und auslagenfrei.