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§ 6 BayGrenzVwAbk (Bayern)

Verwaltungsabkommen zwischen dem Bundesministerium des Innern und der Bayerischen Staatsregierung über die Wahrnehmung von Aufgaben des grenzpolizeilichen Einzeldienstes in Bayern

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Dieses Verwaltungsabkommen kann mit einer Frist von sechs Monaten zum Ablauf eines Kalenderjahres gekündigt werden.