Soweit sich aus den Vorschriften des Teils 2 nichts anderes ergibt, sind die Vorschriften des Teils 1 entsprechend anwendbar.
nu:legal · recht.nulegal.eu
Soweit sich aus den Vorschriften des Teils 2 nichts anderes ergibt, sind die Vorschriften des Teils 1 entsprechend anwendbar.