nu:legal · recht.nulegal.eu

Art. 68 BayFiG (Bayern) — Staatsverträge

Bayerisches Fischereigesetz

Landesrecht Bayern

Stand: 01.01.2025 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die auf Staatsverträgen beruhenden Bestimmungen über die Fischerei in Gewässern, die Bayern und anderen Staaten gemeinsam sind, bleiben unberührt.