Die Genossenschaft kann einem Fischereiberechtigten den Austritt nur verweigern, wenn dieser die Erfüllung des Genossenschaftszwecks wesentlich beeinträchtigen würde.
nu:legal · recht.nulegal.eu
Die Genossenschaft kann einem Fischereiberechtigten den Austritt nur verweigern, wenn dieser die Erfüllung des Genossenschaftszwecks wesentlich beeinträchtigen würde.