nu:legal · recht.nulegal.eu

# Art 22 BayFiG (Bayern) — Allgemeines

Bayerisches Fischereigesetz  
Landesrecht Bayern  
Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Fischereipachtverträge sind für mindestens zehn Jahre und mit höchstens drei Personen als Pächtern abzuschließen. Die Verpachtung von Koppelfischereien oder von Anteilsrechten an solchen darf keinesfalls an eine Anzahl von Pächtern erfolgen, die die Zahl der Verpächter übersteigt. Bei Verpachtung an eine juristische Person sind höchstens drei aus dem Pachtvertrag bestimmbare Personen zur Ausübung der Fischerei ohne Erlaubnisschein befugt.

(2) Pächter darf nur sein, wer einen gültigen Fischereischein besitzt. Pachtet eine juristische Person, so muss mindestens ein verfassungsmäßig berufener Vertreter Inhaber eines gültigen Fischereischeins sein. Diese Bestimmungen gelten nicht für geschlossene Gewässer im Sinn des Art. 2 Nr. 1 und 2.

(3) Wird während der Pachtzeit die Erteilung des Fischereischeins zurückgenommen oder widerrufen, so kann, wenn nicht Mitpächter die Verbindlichkeit des auszuschließenden Mitglieds übernehmen, der Verpächter ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist das Pachtverhältnis kündigen.

(4) Die Verpachtung ist nur nach dem ganzen Inhalt des Fischereirechts zulässig.

(5) Die Trennung eines Fischwassers oder Fischereigebiets in Abteilungen zum Zweck der Verpachtung ist unzulässig.

(6) Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für die Änderung oder Verlängerung eines Fischereipachtvertrags; sie finden entsprechend Anwendung auf andere Rechtsgeschäfte zur Überlassung des Fischereiausübungsrechts. Die Kreisverwaltungsbehörde kann Abweichungen von den Bestimmungen der Abs. 1, 4 und 5 gestatten, wenn hieraus Nachteile für das verpachtete Fischwasser und für die mit ihm zusammenhängenden Fischwasser nicht zu befürchten sind.

---

Zitiervorschlag: Art 22 BayFiG (Bayern)

Quelle: bayernrecht, abgerufen 25.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bayerische Gesetz- und Verordnungsblatt (verkuendung-bayern.de: https://www.verkuendung-bayern.de)

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/BayFiG/22

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: verkuendung-bayern.de
