Über Zulassungsvoraussetzungen, Studiengang sowie Rechte und Pflichten der Studierenden trifft die Studienordnung des Staatsinstituts nähere Bestimmung, die auch für einzelne Abteilungen des Staatsinstituts gesondert erlassen werden kann.
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Über Zulassungsvoraussetzungen, Studiengang sowie Rechte und Pflichten der Studierenden trifft die Studienordnung des Staatsinstituts nähere Bestimmung, die auch für einzelne Abteilungen des Staatsinstituts gesondert erlassen werden kann.