nu:legal · recht.nulegal.eu

# § 26 BayFachVbtuD (Bayern) — Teilnahme an der modularen Qualifizierung

Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt bautechnischer und umweltfachlicher Verwaltungsdienst (Fachverordnung bautechnischer und umweltfachlicher Verwaltungsdienst – FachV-btuD)  
Landesrecht Bayern  
Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) An der modularen Qualifizierung können Beamtinnen und Beamte teilnehmen, denen die Eignung hierfür nach Art. 20 Abs. 4 LlbG zuerkannt wurde und folgende Ämter erreicht haben:

1. mindestens ein Amt der Besoldungsgruppe A 9 für ein Amt ab der Besoldungsgruppe A 10,

2. mindestens ein Amt einer Oberstraßen- oder Oberflussmeisterin oder eines Oberstraßen- oder Oberflussmeisters für ein Amt ab der Besoldungsgruppe A 11,

3. mindestens ein Amt der Besoldungsgruppe A 12 für ein Amt ab der Besoldungsgruppe A 14.

In den Konzepten können weitere Regelungen getroffen werden, die jedoch keine prüfungs- oder auswahlähnlichen Elemente enthalten dürfen. Für die Auswahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an den Maßnahmen gilt Art. 16 Abs. 1 LlbG entsprechend. Soweit es aus dienstlichen Gründen erforderlich ist, kann die Teilnahme an der modularen Qualifizierung in den Konzepten auf bestimmte Arbeitsbereiche oder Dienstposten begrenzt werden.

(2) Für Oberstraßen- und Oberflussmeisterinnen und -meister ist eine Beförderung in ein Amt der Besoldungsgruppe A 10 ohne die Teilnahme an der modularen Qualifizierung möglich, wenn sie die Voraussetzungen der Fußnoten 3 oder 4 zu Besoldungsgruppe A 10 der Anlage 1 zum Bayerischen Besoldungsgesetz für das Amt einer Hauptstraßen- oder Hauptflussmeisterin oder eines Hauptstraßen- oder Hauptflussmeisters erfüllen.

---

Zitiervorschlag: § 26 BayFachVbtuD (Bayern)

Quelle: bayernrecht, abgerufen 25.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bayerische Gesetz- und Verordnungsblatt (verkuendung-bayern.de: https://www.verkuendung-bayern.de)

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/BayFachVbtuD/26

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: verkuendung-bayern.de
