Die Prüfungskommission für die mündliche Prüfung besteht aus dem vorsitzenden Mitglied des Prüfungsausschusses und vier weiteren Mitgliedern, die vom Prüfungsausschuss bestellt werden.
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Die Prüfungskommission für die mündliche Prüfung besteht aus dem vorsitzenden Mitglied des Prüfungsausschusses und vier weiteren Mitgliedern, die vom Prüfungsausschuss bestellt werden.