nu:legal · recht.nulegal.eu

# § 34 BayFachVBibl (Bayern) — Module

Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt Bibliothekswesen (FachV-Bibl)FachV-Bibl BayRS 2038-3-1-10-I/WK  
Landesrecht Bayern  
Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) In den Theoriemodulen sind Modulprüfungen gemäß § 38 Abs. 3 APO in Verbindung mit § 42 APO entsprechend der Anlage abzulegen.

(2) Das Ableisten der Praxismodule wird von der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern, Fachbereich Archiv- und Bibliothekswesen, auf der Grundlage der mit einer Bewertung versehenen Bestätigung nach § 32 Abs. 7 und einer schriftlichen Dokumentation der Ausbildungsinhalte vom zuständigen Prüfer bzw. von der zuständigen Prüferin festgestellt. Wird das Praxismodul mit „nicht ausreichend“ bewertet, so führen zwei vom Prüfungsausschuss der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern, Fachbereich Archiv- und Bibliothekswesen, bestellte Prüfer oder Prüferinnen ein zusätzliches Gespräch mit der Dauer von 30 Minuten mit dem oder der Studierenden. Die in den Praxismodulen erzielten Ergebnisse gehen nicht in die Endnote ein, werden aber im Diploma Supplement ausgewiesen.

(3) Die Bachelorarbeit ist ein Modul mit einem Umfang von insgesamt zwölf Leistungspunkten. Es besteht aus einer schriftlichen Arbeit und einem Kolloquium. Das Kolloquium dauert 30 Minuten und erstreckt sich dabei ausgehend vom Thema der Bachelorarbeit auf verwandte Themengebiete.

---

Zitiervorschlag: § 34 BayFachVBibl (Bayern)

Quelle: bayernrecht, abgerufen 25.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bayerische Gesetz- und Verordnungsblatt (verkuendung-bayern.de: https://www.verkuendung-bayern.de)

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/BayFachVBibl/34

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: verkuendung-bayern.de
