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§ 3 BayFachVBibl (Bayern) — Dienstbezeichnung

Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt Bibliothekswesen (FachV-Bibl)FachV-Bibl BayRS 2038-3-1-10-I/WK

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die zur Ableistung des Vorbereitungsdienstes in das Beamtenverhältnis auf Widerruf berufenen Beamten und Beamtinnen führen bei einem vorgesehenen Einstieg

1. in der zweiten Qualifikationsebene die Dienstbezeichnung „Bibliothekssekretäranwärter“ bzw. „Bibliothekssekretäranwärterin“,

2. in der dritten Qualifikationsebene die Dienstbezeichnung „Bibliotheksinspektoranwärter“ bzw. „Bibliotheksinspektoranwärterin“,

3. in der vierten Qualifikationsebene die Dienstbezeichnung „Bibliotheksreferendar“ bzw. „Bibliotheksreferendarin“.