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§ 29 BayFachVBibl (Bayern) — Einstellung und Zuweisung zum Fachstudium

Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt Bibliothekswesen (FachV-Bibl)FachV-Bibl BayRS 2038-3-1-10-I/WK

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Ernennungsbehörden weisen der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern, Fachbereich Archiv- und Bibliothekswesen,

1. die Bibliotheksinspektoranwärter und Bibliotheksinspektoranwärterinnen im Vorbereitungsdienst und

2. die Beamten und Beamtinnen, die zur Ausbildungsqualifizierung für Ämter ab der dritten Qualifikationsebene des fachlichen Schwerpunkts Bibliothekswesen zugelassen sind,

für den Studiengang „Bibliotheks- und Informationsmanagement“ zu.