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§ 23 BayFachVBibl (Bayern) — Berufspraktische Ausbildung

Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt Bibliothekswesen (FachV-Bibl)FachV-Bibl BayRS 2038-3-1-10-I/WK

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Im Rahmen der berufspraktischen Ausbildung werden die Anwärter und Anwärterinnen am Arbeitsplatz unterwiesen. Sie werden mit sämtlichen Arbeiten vertraut gemacht, die für den Einstieg in der zweiten Qualifikationsebene in Betracht kommen. Das Nähere regelt der Ausbildungsplan.