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# § 21 BayFachVBibl (Bayern) — Dauer und Gestaltung des Vorbereitungsdienstes

Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt Bibliothekswesen (FachV-Bibl)FachV-Bibl BayRS 2038-3-1-10-I/WK  
Landesrecht Bayern  
Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der Vorbereitungsdienst dauert zwei Jahre und umfasst im Einzelnen folgende Zeiträume:

1. fachtheoretische Ausbildung und Qualifikationsprüfung: sieben Monate,

2. berufspraktische Ausbildung an einer wissenschaftlichen Bibliothek: zwölf Monate,

3. berufspraktische Ausbildung an einer öffentlichen Bibliothek, an der Landesfachstelle für öffentliche Bibliotheken oder ihren Außenstellen und gegebenenfalls weiteren Einrichtungen des Bereichs Bibliothek, Archiv und Information: fünf Monate.

Die Einzelheiten der berufspraktischen und fachtheoretischen Ausbildung regelt ein von der Staatsbibliothek aufgestellter Ausbildungsplan.

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Zitiervorschlag: § 21 BayFachVBibl (Bayern)

Quelle: bayernrecht, abgerufen 25.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bayerische Gesetz- und Verordnungsblatt (verkuendung-bayern.de: https://www.verkuendung-bayern.de)

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/BayFachVBibl/21

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