nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 10 BayFGV (Bayern) — Erste Abteilung

Bayerische Verordnung zur freiwilligen Gerichtsbarkeit

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

In der ersten Abteilung sind der Bergwerkseigentümer einzutragen und die Grundlage der Eintragung anzugeben.