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# Art 13 BayEUG (Bayern) — Die Berufsfachschule

Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen  
Landesrecht Bayern  
Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Berufsfachschule ist eine Schule, die, ohne eine Berufsausbildung vorauszusetzen, der Vorbereitung auf eine Berufstätigkeit oder der Berufsausbildung dient und die Allgemeinbildung fördert. Der Ausbildungsgang umfasst mindestens ein Schuljahr im Vollzeitunterricht. Nach Maßgabe der Schulordnung kann der Ausbildungsgang im Teilzeitunterricht stattfinden. Mit dem Abschlusszeugnis einer mindestens zweijährigen Berufsfachschule, die zu einer abgeschlossenen Berufsausbildung führt, wird bei einem Notendurchschnitt von mindestens 3,0 und dem Nachweis ausreichender Kenntnisse in Englisch, die dem Leistungsstand eines fünfjährigen Unterrichts entsprechen, der mittlere Schulabschluss verliehen; Art. 12 Abs. 2 Satz 3 gilt entsprechend.

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Zitiervorschlag: Art 13 BayEUG (Bayern)

Quelle: bayernrecht, abgerufen 25.08.2026

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