Der Bayerische Staat, vertreten durch den Staatsminister für Unterricht und Kultus Dr. Franz Matt auf Grund Beschlusses des Gesamtministeriums vom 14. November 1924, und die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern rechts des Rheins, vertreten durch ihren Präsidenten D. Friedrich Veit, haben folgende Vertragsbestimmungen vereinbart: