Die im Dienste der kirchlichen Oberbehörden verwendeten Beamten, dann die Leiter und Geistlichen der Diakonen- und Diakonissenanstalten müssen die bayerische oder eine andere deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
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Die im Dienste der kirchlichen Oberbehörden verwendeten Beamten, dann die Leiter und Geistlichen der Diakonen- und Diakonissenanstalten müssen die bayerische oder eine andere deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.