Der Anpassungslehrgang wird im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses abgeleistet. Für die Rechte und Dienstpflichten gelten die Lehrerdienstordnung und die einschlägigen Vorschriften der für das betreffende Lehramt maßgeblichen Zulassungs- und Ausbildungsordnung sinngemäß.