Das Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales bestimmt die Zahl der ehrenamtlichen Richter an den Sozialgerichten und am Landessozialgericht und beruft sie in ihr Amt.
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Das Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales bestimmt die Zahl der ehrenamtlichen Richter an den Sozialgerichten und am Landessozialgericht und beruft sie in ihr Amt.