nu:legal · recht.nulegal.eu

V. BayBlindenBeschAUrk (Bayern)

Stiftungsurkunde Seiner Majestät des Königs Ludwig von Bayern für die neu zu gründende Blinden-Beschäftigungsanstalt

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

In der Regel haben nur Inländer, deren Armut und Unterrichtsfähigkeit nachgewiesen ist, Aussicht auf dergleichen Freiplätze, besonders die mit den erforderlichen Eigenschaften versehenen, aus der Blinden-Erziehungsanstalt tretenden Zöglinge.

Außerdem könne auch vermögliche, sowohl in- als ausländische Blinde, in dieser Anstalt, unter noch näher bekanntzumachenden Bedingungen Aufnahme finden.