Personal- und Sachkosten werden vom Freistaat Bayern nicht erstattet. Von Polizeibeamten des Landes Baden-Württemberg festgesetzte Verwarnungsgelder fließen dem Lande Baden-Württemberg zu.
nu:legal · recht.nulegal.eu
Personal- und Sachkosten werden vom Freistaat Bayern nicht erstattet. Von Polizeibeamten des Landes Baden-Württemberg festgesetzte Verwarnungsgelder fließen dem Lande Baden-Württemberg zu.