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§ 15 BayAnerkV (Bayern) — Veröffentlichung

Bayerische Anerkennungsverordnung

Landesrecht Bayern

Stand: 01.04.2025 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Anerkennung und deren Aufhebung werden nach Eintritt der Unanfechtbarkeit der Entscheidung im Staatsanzeiger bekanntgemacht.