(1) Die Fachschulen für Agrarwirtschaft gliedern sich in die Fachrichtungen
1. Garten- und Landschaftsbau,
2. Gartenbau,
3. Milchwirtschaft und Molkereiwesen,
4. ökologischer Landbau sowie
5. Milchwirtschaftliches Laborwesen.
(2) Die Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau kann auch mit dem Fachgebiet Management und Gestaltung sowie als Studiengang mit E-Learning-Phasen angeboten werden.
(3) Die Fachrichtung Gartenbau gliedert sich in die Fachgebiete
1. Gemüsebau,
2. Zierpflanzenbau/Management und Gestaltung sowie
3. Staudengärtnerei/Management und Gestaltung.