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§ 53 BayAgrSchO (Bayern) — Prüfungsfächer, Prüfungsverfahren, Prüfungsdauer

Bayerische Agrarschulordnung

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Fachakademie endet mit einer Abschlussprüfung. Den Zeitpunkt der Abschlussprüfung legt das Staatsministerium fest. Die Abschlussprüfung wird schriftlich, mündlich und praktisch in den folgenden Fächern durchgeführt:

1.

Ernährung und Verpflegung (schriftlich)

180 Minuten

2.

Rechnungswesen (schriftlich)

180 Minuten

3.

Betriebs- und Personalwirtschaft (schriftlich)

180 Minuten

4.

Betriebsmanagement und Marketing

Ausarbeitung

240 Minuten

Praktische Prüfung

240 Minuten

und Fachgespräch

etwa 20 Minuten

5.

Berufs- und Arbeitspädagogik

Schriftlich

180 Minuten

Praktisch

60 Minuten

Davon Arbeitsunterweisung (AU)

45 Minuten

und Fachgespräch

15 Minuten.