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§ 3 BayAPOFspl (Bayern) — Eignungsfeststellung

Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Fachsportlehrer im freien Beruf in Bayern

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Eignung für die angestrebte Ausbildungsrichtung muss festgestellt werden.