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Gesetz zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes
Landesrecht Bayern
Stand: 27.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)
Organe der Tierseuchenkasse sind
1. der bei dieser gebildete Landesausschuß,
2. die Geschäftsführung.