nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 13 BauwAbdAusbV — Inkrafttreten

Verordnung über die Berufsausbildung zum Bauwerksabdichter/zur Bauwerksabdichterin

Stand: 22.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen). Diesen Text führen wir unverändert seit mindestens 10.06.2019, dem Beginn unseres Archivs.

Diese Verordnung tritt am 1. August 1997 in Kraft.