nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 11 BauwAbdAusbV — Aufhebung von Vorschriften

Verordnung über die Berufsausbildung zum Bauwerksabdichter/zur Bauwerksabdichterin

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die bisher festgelegten Berufsbilder, Berufsbildungspläne und Prüfungsanforderungen für den Ausbildungsberuf Klebeabdichter sind nicht mehr anzuwenden.