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§ 30 BautechKonAusbV — Inhalt

Bautechnikkonstrukteur-Ausbildungsverordnung

Stand: 24.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen). Diese Fassung haben wir zuerst am 01.08.2026 gesehen; das ist ein Beobachtungsdatum, kein amtliches Inkrafttretensdatum.

Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf

1.
die im Ausbildungsrahmenplan in der Anlage Abschnitt A, D und E genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie
2.
den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht.