§ 20 BautechKonAusbV — Zeitpunkt

Bautechnikkonstrukteur-Ausbildungsverordnung

Stand: 01.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die Abschlussprüfung findet am Ende der Berufsausbildung statt.

(2) Den Zeitpunkt legt die zuständige Stelle fest.