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§ 11 BauZAusbV 2002 — Außerkrafttreten

Verordnung über die Berufsausbildung zum Bauzeichner/zur Bauzeichnerin

Historische Fassung: Stand 09.09.2025 bis 01.08.2026. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Juli 2026 außer Kraft.