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§ 99 BauWiAusbV 1999 — Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Verordnung über die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 01.08.2026. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Diese Verordnung tritt am 1. August 1999 in Kraft.