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§ 13 BauWiAusbV 1999 — Ausbildungsplan

Verordnung über die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 01.08.2026. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.