nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 8 BauStoffPrAusbV 2005 — Berichtsheft

Verordnung über die Berufsausbildung zum Baustoffprüfer/zur Baustoffprüferin

Stand: 22.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen). Diesen Text führen wir unverändert seit mindestens 10.06.2019, dem Beginn unseres Archivs.

Die Auszubildenden haben ein Berichtsheft in Form eines Ausbildungsnachweises zu führen. Ihnen ist Gelegenheit zu geben, das Berichtsheft während der Ausbildungszeit zu führen. Die Ausbildenden haben das Berichtsheft regelmäßig durchzusehen.