nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 1 BauStoffPrAusbV 2005 — Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

Verordnung über die Berufsausbildung zum Baustoffprüfer/zur Baustoffprüferin

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der Ausbildungsberuf Baustoffprüfer/Baustoffprüferin wird staatlich anerkannt.