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§ 1 BauStiftG — Name, Rechtsform und Sitz der Stiftung

Gesetz zur Errichtung einer "Bundesstiftung Baukultur"

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Unter dem Namen "Bundesstiftung Baukultur" wird eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts mit Sitz in Potsdam errichtet.