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§ 1 BauStiftG — Name, Rechtsform und Sitz der Stiftung

Gesetz zur Errichtung einer "Bundesstiftung Baukultur"

Stand: 23.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen). Diesen Text führen wir unverändert seit mindestens 10.06.2019, dem Beginn unseres Archivs.

Unter dem Namen "Bundesstiftung Baukultur" wird eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts mit Sitz in Potsdam errichtet.