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Art 2 BauSparVetrAbwV 2

Zweite Durchführungs- und Ergänzungsverordnung über die vereinfachte Abwicklung von Bausparverträgen

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 01.04.2026. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 16. Juni 1932 in Kraft. Unberührt durch diese Rückwirkung bleiben nur Urteile, die nach Anordnung der vereinfachten Abwicklung ergangen sind; Entsprechendes gilt für Vergleiche und Anerkenntnisse.