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§ 12 BauMaschMeistPrV — Inkrafttreten

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß Geprüfter Baumaschinenmeister

Stand: 25.12.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Diese Verordnung tritt am 1. August 1985 in Kraft.