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§ 11 BauMaschMeistPrV — Inkrafttreten

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß Geprüfter Baumaschinenmeister

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 25.12.2019. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Diese Verordnung tritt am 1. August 1985 in Kraft.