1.Mitwirken bei der Planung maschinentechnischer Einrichtungen;
2.Einrichten des maschinentechnischen Bereichs, insbesondere Einsetzen, Überwachen sowie Instandhalten einschließlich Instandsetzen der Geräte und Anlagen; Vorhalten der erforderlichen Betriebsmittel; Erstellen von Maschinen-, Werkstatt- und Baustellenberichten;
3.Übertragen der Aufgaben unter Berücksichtigung technischer, wirtschaftlicher und sozialer Aspekte auf die Mitarbeiter entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit, Qualifikation und Eignung; Einarbeitung und Anleitung der Mitarbeiter; Anstreben eines partnerschaftlichen Verhältnisses zu den Mitarbeitern; Weiterleiten der Anregungen und Anliegen der Mitarbeiter mit einer eigenen Beurteilung; Bemühen um enge Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung und dem Betriebsrat; berufliche Bildung der Mitarbeiter;
4.Überwachen der Kostenentwicklung sowie der Arbeitsleistung; Beschaffen von Ersatzteilen und Materialien sowie Sicherstellen der Qualitäts- und Quantitätskontrollen; Beeinflussen der Instandhaltung einschließlich Instandsetzung der Geräte und Anlagen zur Gewährleistung eines störungsfreien und termingerechten Arbeitens; Hinwirken auf eine reibungslose Zusammenarbeit im Betriebsablauf; Zusammenarbeit mit anderen Betriebseinheiten, Auftraggebern, Drittfirmen und Behörden;
5.Sicherstellen der erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung in Abstimmung mit den im Betrieb mit der Arbeitssicherheit befaßten Personen und Stellen; Beachten der Umweltschutzbestimmungen.